Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Aufträge, Lieferung und die Nutzung der Bilder.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Hoorakhsh Pourbahrami, Immobilien Media, Holländerstraße 71, 13407 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über fotografische, filmische und visualisierende Leistungen sowie über Grundrisse, Rundgänge und damit verbundene Arbeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen schriftlich zu. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen erbringt.
Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen Bedingungen vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung. Eine Bestätigung per E-Mail genügt der Textform.
3. Leistungen und Mitwirkung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot. Die gestalterische Umsetzung, insbesondere Bildauswahl, Bildausschnitt, Perspektive und Bearbeitung, liegt im künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber stellt den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt sicher und sorgt dafür, dass das Objekt aufnahmebereit ist, sofern nicht ausdrücklich eine Vorbereitung durch den Auftragnehmer vereinbart wurde. Er benennt einen Ansprechpartner und teilt Besonderheiten des Objekts vorab mit.
Verzögerungen, die auf fehlendem Zugang oder mangelnder Vorbereitung beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers; entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet.
4. Preise, Reisekosten und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Reisekosten außerhalb des im Angebot genannten Gebiets werden vorab im Angebot ausgewiesen und nicht nachträglich berechnet.
Die Vergütung wird in drei Raten fällig: 40 % bei Auftragserteilung, 40 % nach der Aufnahme und 20 % nach Lieferung der fertigen Dateien.
Die erste Rate ist vor dem Termin zu zahlen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit der Leistung zu beginnen, bevor sie eingegangen ist.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein; es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen, insbesondere Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie, gegenüber Unternehmern, die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Auftraggeber.
5. Termine, Absage und Ausfallhonorar
Termine werden verbindlich vereinbart. Ein reservierter Termin blockiert einen Arbeitstag und kann kurzfristig in der Regel nicht anderweitig vergeben werden.
Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin ab oder verschiebt ihn, bleibt die erste Rate von 40 % als pauschalierter Schadensersatz beim Auftragnehmer. Sie wird nicht erstattet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale; in diesem Fall ermäßigt sich der Betrag entsprechend.
Wird der Termin lediglich verschoben und findet er innerhalb von 30 Tagen statt, wird die Rate auf den neuen Termin angerechnet.
Ist die Durchführung aus Gründen unmöglich, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere fehlender Zugang zum Objekt, gilt der Termin als in Anspruch genommen.
Kann der Termin aus Witterungsgründen nicht wie geplant stattfinden, etwa bei Außen-, Drohnen- oder Dämmerungsaufnahmen, wird er ohne Zusatzkosten verschoben.
6. Lieferung, Korrekturen und Archivierung
Die Lieferung erfolgt digital über einen Download-Link in den vereinbarten Formaten. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, unbearbeiteten Aufnahmen, Projektdateien oder 3D-Modellen besteht nicht.
Die im Angebot genannte Anzahl an Korrekturschleifen ist enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
Der Auftragnehmer bewahrt die gelieferten Dateien für einen angemessenen Zeitraum auf, schuldet aber keine Archivierung. Der Auftraggeber ist für die eigene Sicherung verantwortlich.
7. Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Werke. Übertragen werden Nutzungsrechte, nicht das Urheberrecht.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die gelieferten Werke zur Vermarktung des jeweils beauftragten Objekts zu nutzen. Das umfasst Immobilienportale, die eigene Website, Exposés, Social Media und Printmaterial des Auftraggebers.
Nicht umfasst sind ohne gesonderte Vereinbarung: die Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte, insbesondere an andere Maklerbüros oder an den Eigentümer zur eigenständigen Vermarktung; der Weiterverkauf; die Nutzung für andere Objekte; sowie die Verwendung als Bestandteil von Stock-Beständen.
Bearbeitungen, die den Charakter des Werkes verändern, insbesondere Beschnitt über das Format hinaus, Farbveränderungen, Retuschen und Montagen, bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Formatanpassungen für Portale sind zulässig.
Bis zur vollständigen Bezahlung ist jede Nutzung untersagt. Endet das Vermarktungsmandat des Auftraggebers für das Objekt, endet auch das Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die Werke zur Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere im Portfolio, auf der Website und in sozialen Medien, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht.
8. Urhebernennung
Der Auftragnehmer hat nach § 13 UrhG das Recht auf Nennung als Urheber. Bei Veröffentlichungen in Print und auf der Website des Auftraggebers ist die Nennung in üblicher Form vorzunehmen.
Auf Immobilienportalen, die eine Nennung technisch nicht vorsehen, kann sie entfallen. Ein genereller Verzicht auf das Nennungsrecht bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
9. Rechte Dritter, Personen und Drohnen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Aufnahmen erforderlichen Zustimmungen vorliegen, insbesondere die des Eigentümers und der Bewohner sowie erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen nach § 22 KUG.
Sind Kunstwerke, Marken oder geschützte Gestaltungen Dritter Teil des Objekts, verantwortet der Auftraggeber die Klärung der Rechte für die Veröffentlichung.
Drohnenaufnahmen erfolgen nur, soweit sie am Standort rechtlich zulässig sind und erforderliche Genehmigungen vorliegen. Ist ein Aufstieg nicht zulässig, entfällt diese Teilleistung ersatzlos; der übrige Auftrag bleibt unberührt.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen.
10. Rahmenverträge
Für regelmäßige Zusammenarbeit können Rahmenverträge geschlossen werden. Sie regeln insbesondere den Preis je Objekt, reservierte Kapazitäten und die Abrechnung.
Rahmenverträge haben keine Mindestlaufzeit und können von beiden Seiten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bereits verbindlich vereinbarte Termine bleiben davon unberührt.
11. Mängel und Haftung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
Abweichungen in Bildstil, Bildauswahl oder Farbstimmung, die dem künstlerischen Ermessen entsprechen, stellen keinen Mangel dar. Farbabweichungen durch nicht kalibrierte Endgeräte des Auftraggebers ebenfalls nicht.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich, insbesondere Angaben zu Objekten, Eigentümern und Preisen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung dieser Website.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: 2026.

